Lebensmittelindustrie: Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum neuen Tarifvertrag in der Lebensmittelindustrie.
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum neuen Tarifvertrag in der Lebensmittelindustrie.
Der Stundenlohn/Tariflohn für erwachsene Arbeitnehmer*innen steigt im Jahr 2025 um 5,00 DKK, im Jahr 2026 um 4,75 DKK und im Jahr 2027 um 4,50 DKK. Insgesamt handelt es sich in diesem Zeitraum um eine Erhöhung des Stundenlohns um 14,25 DKK.
Der Arbeitgeberbeitrag wird am 28. April 2025 um 1 % erhöht und beträgt danach 11 %. Der Arbeitnehmeranteil beträgt weiterhin 2 %. Damit liegt der gesamte Prozentsatz bei 13 %.
Ja, es sind weitere Optionen zum Freiwahlkonto hinzugekommen, das während dieses Zeitraums um 2 % steigen wird.
Eltern bekommen einen Anspruch darauf, am dritten Krankheitstag des Kindes einen Urlaubstag zu nehmen.
Arbeitnehmer*innen mit einem Dienstalter von neun Monaten haben Anspruch auf zwei Urlaubstage pro Kalenderjahr, um enge Familienangehörige zu Arztterminen u.ä. zu begleiten. Die Anzahl der Tage ist konstant, unabhängig davon, wie viele enge Familienangehörige man hat.
Wenn man enge Familienangehörige hat, die schwer erkrankt sind oder wegen einer schweren Krankheit behandelt werden, haben Sie Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr. Zu „engen Familienangehörigen“ zählen Eltern und Ehegatten/Lebenspartner*innen.
Mit dem Anstieg in den Jahren 2026 und 2027 steigt der Prozentsatz des Freiwahlkontos bei der Veredelung auf 13,20 %, während er in anderen Bereichen bei 13,25 % liegen wird.
Die Überstundenvergütung steigt um:
Wenn Sie eine prozentuale Überstundenvergütung erhalten, erhöht sich der Betrag aufgrund des höheren Stundenlohns/Tariflohns.
Alle Erschwerniszulagen, die ein Satz sind, erhöhen sich jedes Jahr um 3,5 %. Im Jahr 2025 ab dem 28. April und in den Jahren 2026 und 2027 bis zum 1. März. Dies gilt sowohl für die Schichtarbeit als auch für die Wechselschichtarbeit.
In Bereichen, in denen die Zulage ein Prozentsatz ist (beispielsweise 50 % des Tariflohns in Zulagen), erhöht sich der Betrag aufgrund des höheren Stunden-/Tariflohns.
Ja. Neu ist, dass eine Bestimmung über die Meldung von Überstunden an einem freien Tag in den Tarifvertrag aufgenommen wurde. Werden die Überstunden weniger als 36 Stunden vor Arbeitsbeginn abgesagt, muss die/der Arbeitgeber*in einen Tariflohnsatz als Ausgleich zahlen.
Nein, aber der Tarifvertrag bietet Arbeitgeber*innen die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, ob sie zum Tarifvertrag für die Veredelung übergehen möchten. Dies kann jedoch frühestens ab dem 1. März 2027 geschehen und ist mindestens sechs Monate im Voraus anzukündigen.
Entscheidet sich ein*e Arbeitgeber*in für einen Wechsel zur Veredelung, erhalten alle zu diesem Zeitpunkt im Unternehmen Beschäftigten eine Lohnerhöhung.